Seit dem 1. Januar 2007 ist ein Rahmenvertrag zwischen dem Schweizerischen Gemeinde- und Städteverband und der Altpapierbranche in Kraft.
Er wurde durch die FES (Fachorganisation für Entsorgung und Strassenunterhalt) mit Unterstützung des Gemeinde- und Städteverbandes mit den Partnern der Altpapierbranche unter Mitwirkung des Bundesamtes für Umwelt (BAFU) ausgehandelt.
Der Rahmenvertrag regelt die Finanzierung und Verwertung des in den Schweizer Haushalten anfallenden Altpapiers und bezweckt weiter die Verhinderung einer vorgezogenen Entsorgungsgebühr auf Papier.
Vorteile einer vertraglichen Zusammenarbeit:
- Im Rahmenvertrag verpflichten sich die Vertragspartner der Abnehmerseite, das Altpapier aus kommunalen Sammlungen zu definierten Mindestpreisen ab einem jeweils regionalen Übernahmeort abzunehmen. Bei einer Jahresmenge bis 1'000 t wird für das Altpapier ohne Karton ein Mindestpreis von CHF 40.-- resp. ab 1'000 t ein Mindestpreis von CHF 50.-- pro Tonne abgegeben.
- Die Transportkosten werden immer vom Abnehmer übernommen.
- Um vom Rahmenvertrag profitieren zu können, schliesst eine Gemeinde einen spezifischen Einzelvertrag mit einem der Abnehmer ab.
- Der Abschluss eines Einzelvertrages, welcher auf dem Rahmenvertrag beruht, ist für die Gemeinde freiwillig.